Konformitätserklärungen

Was ist eine Konformitätserklärung?

Sie als Hersteller geben eine Konformitätserklärung ab. Sie erklären damit, dass ihr Produkt mit allen relevanten Anforderungen aller CE-Richtlinien übereinstimmt. Sie können diese Erklärung in aller Regel in völliger Eigenverantwortung abgeben. Ausnahmen bilden einige besondere Produkte, zum Beispiel Maschinen, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Bei diesen muss eine benannte Stelle, auch Notified Body genannt, durch Sie als Hersteller eingeschaltet werden.

Was sind benannte Stellen (Notified Body)?: Dies sind unabhängige "dritte" Prüf- und Zertifizier stellen, wie die TÜV SÜD Product Service GmbH. Diese sind der EU-Kommission gemeldet, also notifiziert. Diese Stellen müssen ihre Kompetenz ständig durch eine Akkreditierungsstelle überprüfen und bestätigen lassen.

Was beinhaltet nun eine Konformitätserklärung konkret?

Eine Konformitätserklärung muss mindestens folgendes enthalten:

  • Name
  • Anschrift des Herstellers
  • Bezeichnung des Produktes
  • angewandte Richtlinien
  • ggf. angewandte Normen und Spezifikationen
  • ggf. die benannte Stelle und Angaben zum Unterzeichner.

Zu einer Konformitätserklärung gehört unter anderem eine vollständige technische Dokumentation. Diese muss unter anderem eine Gefahrenanalyse und eine Betriebsanleitung in Landessprache gemäß den Anforderungen der Produkthaftung und der europäischen Richtlinien beziehungsweise internationalen Normen enthalten.

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